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Fassungsvergleich zu Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.09.1979 · idF BGBl. Nr. 465/1979 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Der gemeinsame Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt einen Teil des ständigen Amtssitzbereichs jeder der beiden Organisationen im Sinne des Abschnitts 3 von beiden Amtssitzabkommen dar. Dementsprechend finden die Bestimmungen von beiden Amtssitzabkommen auf diesen Bereich sinngemäß Anwendung.