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Fassungsvergleich zu Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.12.1979 · idF BGBl. Nr. 38/1980 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Kärnten und zur Umstrukturierung der Wirtschaft im Land sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten, in den Anlagen 1 bis 8 näher umschriebenen Vorhaben zu verwirklichen:
1. Ausbau der Autobahnen;
2. Bau des Plöckentunnels;
3. Beteiligung des Bundes und des Landes Kärnten an einer Kärntner Bergbahnen- und Bergstraßengesellschaft m.b.H.; Förderung des Fremdenverkehrs;
4. Beteiligung des Bundes und des Landes Kärnten an einer Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.;
5. Bau des Großverschiebebahnhofs Villach-Süd;
6. Realisierung von Bundeshochbauten;
7. Koordinierung raumrelevanter Maßnahmen;
8. Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung.
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Tunnel