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Fassungsvergleich zu Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll 1
Art. 1neu
in Kraft ab 09.06.1980 · idF BGBl. Nr. 445/1980 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Dieses Protokoll hat zum Ziele,
a) die Vorschriften und Verfahren betreffend die internationalen Ausstellung abzuändern;
b) die Bestimmungen über die Tätigkeiten des Internationalen Ausstellungsbüros abzuändern.