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Fassungsvergleich zu Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.01.1980 · idF BGBl. Nr. 40/1980 Art. 1↗RIS↗
TEIL I
EINLEITUNG
Artikel 1
Geltungsbereich dieses Übereinkommens
Dieses Übereinkommen findet auf Verträge zwischen Staaten Anwendung.