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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.06.1983 · idF BGBl. Nr. 339/1983 Art. 1↗RIS↗
1. Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung eines Bezirksgerichtes, dessen Sprengel mit dem eines bestehenbleibenden Bezirksgerichtes völlig gleich ist, fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
2. Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten im Land Wien fällt auch dann in die Zuständigkeit des Bundes (Art. 83 Abs. 1 B-VG), wenn sie mit einer Änderung der Sprengel verbunden ist.
Anmerkung
1. vgl. auch die Kompetenzfeststellungserkenntnisse BGBl. Nr. 314/1969 und 658/1973
2. vgl. auch § 8 Abs. 5 lit. d ÜG 1920
Schlagworte
Gerichtsorganisation, Reform der Bezirksgerichte