Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über Spezialmissionen (Fakultativprotokoll)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über Spezialmissionen (Fakultativprotokoll) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.06.1985 · idF BGBl. Nr. 380/1985 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens unterliegen der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes und können diesem daher durch schriftliche Klage einer Streitpartei unterbreitet werden, die Vertragspartei dieses Protokolls ist.