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Fassungsvergleich zu Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Laboratorien in Seibersdorf (IAEO) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.08.1985 · idF BGBl. Nr. 326/1985 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
(1) Die von der IAEO in Seibersdorf betriebenen Laboratorien (in der Folge „die Laboratorien“ genannt) gelten als Teil des Amtssitzbereiches im Sinne von Abschnitt 1 (f) und Abschnitt 3 des Amtssitz-Abkommens.
(2) In Übereinstimmung mit Abschnitt 3 des Amtssitz-Abkommens werden die Laboratorien in technischen Abkommen, die gemäß Artikel II Absatz 2 des vorliegenden Abkommens abzuschließen sind, näher umschrieben werden.