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Norm
Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
Fassungen
Art. 1 Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
BGBl
Art. 1 Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
Judikatur
Art. 1 Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
Art. 1 Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
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Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
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Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 20.03.1986 · idF
BGBl. Nr. 158/1986
Art. 1↗
RIS↗
Nach Mitteilung des Direktors der Donaukommission hat Rumänien am 18. Juni 1981 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission (BGBl. Nr. 249/1965) hinterlegt.