Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Internationale Konferenz für die Unabhängigkeit von Namibia (UNO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Konferenz für die Unabhängigkeit von Namibia (UNO) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.1986 · idF BGBl. Nr. 368/1986 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL I
Zeit und Ort der Konferenz
Die internationale Konferenz für die unverzügliche Unabhängigkeit von Namibia (in der Folge als „die Konferenz“ bezeichnet) wird im Kongreßzentrum Hofburg in der Zeit vom 7. bis 11. Juli 1986 stattfinden.