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Fassungsvergleich zu VfGH-Aufhebung, V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Aufhebung, V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.03.1988 · idF BGBl. Nr. 138/1988 Art. 1↗RIS↗
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. November 1987, V 81/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 10. Feber 1988, die Z 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard vom 2. Dezember 1982, Z 151/1-806 2532, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die insbesondere auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, verboten wird, als gesetzwidrig aufgehoben.