Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Antarktis-Vertrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Antarktis-Vertrag 1
Art. 1neu
in Kraft ab 25.08.1987 · idF BGBl. Nr. 39/1988 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
1. Die Antarktis wird nur für friedliche Zwecke genutzt. Es werden unter anderem alle Maßnahmen militärischer Art wie die Einrichtung militärischer Stützpunkte und Befestigungen, die Durchführung militärischer Manöver sowie die Erprobung von Waffen jeder Art verboten.
2. Dieser Vertrag steht dem Einsatz militärischen Personals oder Materials für die wissenschaftliche Forschung oder für sonstige friedliche Zwecke nicht entgegen.