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Fassungsvergleich zu VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Dornbirn××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Dornbirn 1
Art. 1neu
in Kraft ab 20.08.1988 · idF BGBl. Nr. 475/1988 Art. 1↗RIS↗
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Juni 1988, V 28/88-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 25. Juli 1988, die Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Dornbirn vom 22. Oktober 1982, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Süßwaren-, Kaugummi-, Spielzeug- und sonstiger Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.