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Fassungsvergleich zu VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit 1
Art. 1neu
in Kraft ab 18.05.1989 · idF BGBl. Nr. 227/1989 Art. 1↗RIS↗
Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. März 1989, G 232, 233/88-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 13. April 1989, ausgesprochen, daß im § 26 Abs. 3 Z 3 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 41. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 656/1983, die erste der beiden Wortfolgen „innerhalb von 6 Monaten'', die Wortfolge „das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und'' sowie das Wort „solchen'' verfassungswidrig waren.