Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde:
Belgien 11. Februar 1992
Liechtenstein 22. Februar 1993
Norwegen 13. März 1991
Rumänien 2. April 1992
Schweiz 9. April 1992
Spanien 2. Juli 1992
Vatikanstadt 9. Juli 1991
Zypern 20. Mai 1992
1. Spanien erklärt hinsichtlich der Steuerbestimmungen gemäß Art. 4 Abs. 2 des Protokolls, daß die Möglichkeit der Erstattung von Steuern und Abgaben angewendet wird.
2. Spanien erklärt, daß gemäß den Bestimmungen des Art. 9 Abs. 4 und Art. 10 Abs. 2 des Protokolls keine Verpflichtung besteht, den eigenen Staatsangehörigen oder Personen mit ständigem Aufenthalt die in Art. 9 Abs. 1 lit. b, d, e, f und g des Protokolls vorgesehenen Privilegien und Immunitäten zu gewähren.