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Fassungsvergleich zu Beitritt Österreichs zur Europäischen Union××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1
Art. 1neu
in Kraft ab 10.09.1994 · idF BGBl. Nr. 744/1994 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Mit der Zustimmung des Bundesvolkes zu diesem Bundesverfassungsgesetz werden die bundesverfassungsgesetzlich zuständigen Organe ermächtigt, den Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union entsprechend dem am 12. April 1994 von der Beitrittskonferenz festgelegten Verhandlungsergebnis abzuschließen.