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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Ungarn (Untersuchung von Vorfällen) - Künd.××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Ungarn (Untersuchung von Vorfällen) - Künd. 1
Art. 1neu
in Kraft ab 19.01.1996 · idF BGBl. Nr. 26/1996 Art. 1↗RIS↗
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den am 31. Oktober 1964 in Budapest unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze *1) gemäß seinem Artikel 12 Absatz 2 für gekündigt.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 73/1965 idF BGBl. Nr. 564/1982