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Fassungsvergleich zu Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.03.1996 · idF BGBl. Nr. 101/1996 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen (BGBl. Nr. 490/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 159/1995) hinterlegt:
Staaten:                Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde:
Island                  29. Juni 1995
Ungarn                  12. Jänner 1996