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Fassungsvergleich zu Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen (Bund – OÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen (Bund – OÖ) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 10.05.1997 · idF BGBl. I Nr. 51/1997 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks im Bereich der Oberösterreichischen Kalkalpen.