Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal (Bund – NÖ) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 12.04.1998 · idF BGBl. I Nr. 58/1998 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks im Bereich des Thayatals bei Hardegg.