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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.1998 · idF BGBl. III Nr. 153/1998 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Das Zentrum ist in der Republik Österreich errichtet, um die ihm vom Ministerkomitee und den anderen zuständigen Organen des Europarates übertragenen Tätigkeiten auszuüben.