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Fassungsvergleich zu Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.05.1888 · idF RGBl. Nr. 41/1888 Art. 1↗RIS↗
Artikel I.
In Ausführung des Artikels 12 des internationalen Übereinkommens vom 14. März 1884 (R. G. Bl. Nr. 40), über die Sicherung der durch Unterseekabel hergestellten telegraphischen Verbindungen, werden rücksichtlich der Unterseekabel, die auf den Staatsgebieten, Colonien oder den Besitzungen eines oder mehrerer Staaten landen, welche als dem erwähnten Übereinkommen beigetreten anzusehen sind, nachstehende Bestimmungen getroffen: