Änderungen zwischen den Fassungen
Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1.
Die unterzeichneten Vertragsstaaten verpflichten sich, die Rechte des literarischen und künstlerischen Eigentums gemäß den Bestimmungen des gegenwärtigen Übereinkommens anzuerkennen und zu schützen.
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