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Fassungsvergleich zu Berner Übereinkunft (Berliner Fassung)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Berner Übereinkunft (Berliner Fassung) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.06.1928 · idF BGBl. Nr. 148/1928 Art. 1↗RIS↗
Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Regierung hat die britische Regierung bekanntgegeben, daß die Regierungen von Australien, Britisch-Indien, Canada und Neuseeland wünschen, so angesehen zu werden, als wären sie dem Revidierten Berner Übereinkommen zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908 beigetreten.
Mit Rücksicht auf diese Erklärung sind die genannten vier Länder, und zwar Australien am 14. April 1928, Britisch-Indien am 1. April 1928, Canada am 10. April 1928 und Neuseeland am 24. April 1928 Vertragsstaaten geworden, während sie bis dahin nur als nichtautonome britische Kolonien der Union angehört haben.