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Fassungsvergleich zu Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 09.09.1935 · idF BGBl. Nr. 347/1935 Art. 1↗RIS↗
Gemäß Artikel 15, lit. a, des im Bundesgesetzblatt unter Nr. 45 aus 1932 kundgemachten Österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931 ist Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Länder, Kaiser von Indien, mit Erklärung des britischen Gesandten in Wien am 1. Juli 1935 diesem Abkommen für Kanada beigetreten.
Dieser Beitritt tritt gemäß Artikel 15, lit. a, des Abkommens mit 1. August 1935 in Kraft.