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Fassungsvergleich zu Hoheitszeichen - Israel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hoheitszeichen - Israel 1
Art. 1neu
in Kraft ab 28.02.1954 · idF BGBl. Nr. 37/1954 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt kundgemacht, daß § 4a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953 auf dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel Anwendung findet, die im Österreichischen Markenanzeiger, Heft 3, März 1954, veröffentlicht sind und die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.