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Fassungsvergleich zu Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Frankreich) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 13.08.1967 · idF BGBl. Nr. 288/1967 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Dieses Abkommen ist auf die von den Gerichten der Hohen Vertragschließenden teile auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes gefällten Entscheidungen anzuwenden, mit Ausnahme jener im Konkursverfahren, im Ausgleichsverfahren und im Verfahren zur gerichtlichen Schuldenbereinigung (reglement judiciaire).