Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Hoheitszeichen - Malawi××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hoheitszeichen - Malawi 1
Art. 1neu
in Kraft ab 20.11.1968 · idF BGBl. Nr. 387/1968 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 4a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953 auf das Wappen, die Flagge und das Staatssiegel der Republik Malawi Anwendung findet, deren Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.