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Fassungsvergleich zu Hoheitszeichen - Iran××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hoheitszeichen - Iran 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.1971 · idF BGBl. Nr. 381/1971 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf sechs iranische Hoheitszeichen, deren Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.