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Fassungsvergleich zu Kennzeichen - Algerisches Institut für Weinbau und Wein××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kennzeichen - Algerisches Institut für Weinbau und Wein 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.03.1973 · idF BGBl. Nr. 134/1973 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Kennzeichen des algerischen Institutes für Weinbau und Wein, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, Anwendung findet.