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Fassungsvergleich zu Hoheitszeichen – Großbritannien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hoheitszeichen – Großbritannien 1
Art. 1neu
in Kraft ab 07.06.1974 · idF BGBl. Nr. 309/1974 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das britische Hoheitszeichen „Auszeichnung der Königin für die Industrie“, dessen zwei Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.
Durch diese Kundmachung wird die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Feber 1972, BGBl. Nr. 181, betreffend staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland nicht berührt.