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Fassungsvergleich zu Emblem, Bezeichnung - UNICEF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Emblem, Bezeichnung - UNICEF 1
Art. 1neu
in Kraft ab 12.05.1976 · idF BGBl. Nr. 186/1976 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung und das Emblem des Internationalen Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF) von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.