Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Ich beehre mich auszuführen, daß die zuständigen Stellen beider Staaten in der Absicht, die Freundschaft zwischen China und Österreich zu vertiefen und die Entwicklung des Handels zwischen den beiden Staaten zu fördern, Gespräche über die Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen den beiden Staaten geführt haben. Im Namen der Regierung der Volksrepublik China bestätige ich hiermit, daß die nachstehende Vereinbarung über die wechselseitige Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Staaten erreicht worden ist:
„Beide Regierungen stimmen überein, daß auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des beiderseitigen Nutzens juristische Personen, Gesellschaften oder Einzelpersonen eines Staates, die ein Unternehmen betreiben, die Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen im anderen Staat in Übereinstimmung mit dessen Gesetzgebung beantragen und das Recht zur ausschließlichen Benutzung der registrierten Marken für Waren und Dienstleistungen erwerben können. Falls die Gesetzgebung eines Staates die Registrierung von Dienstleistungsmarken nicht vorsieht, können die Anträge der juristischen Personen, Gesellschaften oder Einzelpersonen des anderen Staates für die Registrierung von solchen Marken abgelehnt werden.
Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach dem Datum Ihres Antwortschreibens in Kraft, mit welchem das gleiche bestätigt wird.“
Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
LIU Chen-hua m.p.
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 4. April 1977 zu bestätigen, das folgenden Inhalt hat:
(Anm.: Es folgt der weitere Text des Schreibens.)
Ich beehre mich, Sie darüber zu informieren, daß die Regierung der Republik Österreich den Inhalt des oben erwähnten Schreibens bestätigt und damit einverstanden ist, daß das oben erwähnte Schreiben und dieses Schreiben ein Abkommen zwischen den Regierungen der beiden Länder begründen, das 60 Tage nach dem Datum dieses Schreibens in Kraft tritt.
Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung
Eduard Tschöp m.p.