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Fassungsvergleich zu Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - IFAD××

Änderungen zwischen den Fassungen

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - IFAD 1
Art. 1neu
in Kraft ab 20.09.1980 · idF BGBl. Nr. 412/1980 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung in vier Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnungen in drei Sprachen sowie dessen Emblem von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.