Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Hoheitszeichen - Irland××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hoheitszeichen - Irland 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.09.1985 · idF BGBl. Nr. 371/1985 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf Hoheitszeichen Irlands Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.