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Fassungsvergleich zu Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 30.07.1986 · idF BGBl. Nr. 399/1986 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilung der Regierung des Königreiches der Niederlande hat dieses den Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes (BGBl. Nr. 37/1966) mit Wirkung vom 1. Jänner 1986 auf Aruba ausgedehnt.