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Fassungsvergleich zu Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.05.1987 · idF BGBl. Nr. 170/1987 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen und deren Abkürzungen in vier Sprachen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.