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Norm
Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen
BGBl
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen
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Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen
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Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 26.06.1987 · idF
BGBl. Nr. 258/1987
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Gilgen errichtet.