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Fassungsvergleich zu Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 26.06.1987 · idF BGBl. Nr. 258/1987 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Gilgen errichtet.