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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 19.08.1987 · idF
BGBl. Nr. 392/1987
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Schwaz errichtet.