Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Errichtung einer Notarstelle in Schruns××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer Notarstelle in Schruns 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.12.1987 · idF BGBl. Nr. 596/1987 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Schruns errichtet.