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Fassungsvergleich zu Errichtung einer 3. Notarstelle in Villach××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer 3. Notarstelle in Villach 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.10.1988 · idF BGBl. Nr. 562/1988 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1989 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Villach errichtet.