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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 09.07.1988 · idF BGBl. Nr. 360/1988 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Feber 1989 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Graz errichtet.