Rechtstracker.at
Norm
Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz
Art. 1 Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz
Fassungsvergleich zu
Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz
×
alle §§
Art. 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 1
neu
in Kraft ab 09.07.1988 · idF
BGBl. Nr. 360/1988
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Feber 1989 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Graz errichtet.