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Fassungsvergleich zu Markenschutzgesetz, Anwendung - Saudi Arabien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Markenschutzgesetz, Anwendung - Saudi Arabien (aufgehoben) 1
Art. 1aufgehoben
in Kraft 30.01.1988 – 22.07.1999 · idF BGBl. Nr. 58/1988 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/1999 Art. 1↗RIS↗
Im Königreich Saudi Arabien genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz im Königreich Saudi Arabien.
Marken von Unternehmen, die ihren Sitz im Königreich Saudi Arabien haben, genießen daher in Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.