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Fassungsvergleich zu Errichtung einer vierten Notarstelle in Bregenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer vierten Notarstelle in Bregenz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 17.02.1988 · idF BGBl. Nr. 102/1988 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Bregenz errichtet.