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Fassungsvergleich zu Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch 1
Art. 1neu
in Kraft ab 04.11.1989 · idF BGBl. Nr. 517/1989 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.