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Fassungsvergleich zu Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Leopoldstadt und einer zweiten Notarstelle in Wien-Simmering××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Leopoldstadt und einer zweiten Notarstelle in Wien-Simmering 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.1989 · idF BGBl. Nr. 558/1989 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1990 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Leopoldstadt und in Wien-Simmering errichtet.