Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“ 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.03.1989 · idF BGBl. Nr. 125/1989 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“ von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
Schlagworte
BGBl. Nr. 260/1970, BGBl. Nr. 350/1977