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Fassungsvergleich zu Emblem, Bezeichnung, Abkürzung – SHAPE××

Änderungen zwischen den Fassungen

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung – SHAPE 1
Art. 1neu
in Kraft ab 17.06.1989 · idF BGBl. Nr. 281/1989 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Oberkommandos der Alliierten Streitkräfte in Europa“ von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
Schlagworte
BGBl. Nr. 260/1970, BGBl. Nr. 350/1977