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Fassungsvergleich zu Europäisches Patentübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 20.01.1990 · idF BGBl. Nr. 37/1990 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 583/1986) hinterlegt:
Staaten:                          Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde:
Dänemark                            30. Oktober 1989
Liechtenstein                      21. Jänner 1980
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde hat Dänemark auf Grund des Art. 168 des Übereinkommens erklärt, daß dieses Übereinkommen, diese Ordnung und diese Protokolle auf die Färöer Inseln und Grönland keine Anwendung finden.