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Fassungsvergleich zu Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.11.1992 · idF BGBl. Nr. 684/1992 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Baden errichtet.
Anmerkung
Kreisgericht jetzt Landesgericht, vgl. Art. XI § 3, BGBl. Nr. 91/1993