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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing 1
Art. 1neu
in Kraft ab 28.05.1992 · idF BGBl. Nr. 257/1992 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Hietzing errichtet.