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Norm
Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 28.05.1992 · idF
BGBl. Nr. 257/1992
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Hietzing errichtet.